Splittingverfahren
- Andreas Armster

- 21. Apr.
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Das Splittingverfahren ist eine Besteuerungsmethode für Ehegatten, bei der das gemeinsame Einkommen halbiert, für beide getrennt berechnet und anschließend verdoppelt wird, wodurch sich wegen der Progression meist eine geringere Steuerbelastung ergibt. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 31)
Beispiel: Ein Ehepaar hat zusammen 60.000 € Einkommen, wobei eine Person alles verdient. Beim Splitting wird das Einkommen aufgeteilt: 30.000 € pro Person. Darauf wird die Steuer berechnet und anschließend verdoppelt. Die Steuer ist deutlich geringer, als wenn die 60.000 € von nur einer Person versteuert würden.
von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag



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