Splitting-Tabelle
Die Splitting-Tabelle wird bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern angewendet. Sie dient der Berechnung der Einkommensteuer nach dem Ehegattensplitting, wodurch sich insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen häufig eine geringere Steuer ergibt. (vgl. Puke 2023, S. 246)
Beispiel: Ein Ehepaar erzielt Jahreseinkünfte von 80.000 € und 20.000 €. Für die Steuerberechnung werden die Einkommen addiert, halbiert, die Steuer für 50.000 € ermittelt und anschließend verdoppelt. Dadurch fällt die Steuer meist niedriger aus als bei einer getrennten Veranlagung.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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