Spezialvollmacht
Eine Spezialvollmacht ist eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten nur zur Vornahme eines bestimmten Rechtsgeschäfts oder einiger genau festgelegter Geschäfte berechtigt. Sie ist somit auf einen konkreten Aufgabenbereich beschränkt und gilt nicht für alle Angelegenheiten des Vollmachtgebers. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 577)
Beispiel: Eine Person erteilt ihrem Bruder eine Spezialvollmacht, damit dieser in ihrem Namen ein bestimmtes Auto verkaufen darf. Der Bruder ist ausschließlich zu diesem Geschäft berechtigt und kann keine weiteren Verträge für den Vollmachtgeber abschließen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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