Spezialhandlungsvollmacht
Die Spezialhandlungsvollmacht berechtigt zur Durchführung eines bestimmten einzelnen Geschäfts einschließlich der dafür gewöhnlich erforderlichen Verträge und Willenserklärungen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 197 f.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter wird bevollmächtigt, für das Unternehmen eine bestimmte Messe zu organisieren. Dafür darf er beispielsweise den Messestand buchen und die notwendigen Verträge abschließen.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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