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Spekulationsgeschäfte

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Spekulationsgeschäfte sind Verkäufe von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen innerhalb bestimmter Fristen. Bei Grundstücken beträgt die Spekulationsfrist 10 Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern (z. B. Wertpapieren nach alter Rechtslage oder Kunstgegenständen) 1 Jahr. Gewinne innerhalb dieser Fristen sind grundsätzlich steuerpflichtig. (vgl. Puke 2023, S. 245)


Beispiel: Eine Privatperson kauft ein unbebautes Grundstück und verkauft es nach 6 Jahren mit Gewinn. Da die 10-jährige Spekulationsfrist noch nicht abgelaufen ist, muss der Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft versteuert werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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