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Spekulationsfrist

6. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Spekulationsfrist ist die Frist, innerhalb derer Gewinne aus der Veräußerung bestimmter Wirtschaftsgüter der Einkommensteuer unterliegen. Sie betrifft insbesondere private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Nach Ablauf der maßgeblichen Frist kann ein Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei sein. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 219)


Beispiel: Eine Privatperson kauft ein Wirtschaftsgut für 20.000 € und verkauft es innerhalb der maßgeblichen Spekulationsfrist für 25.000 €. Der Gewinn von 5.000 € kann als privater Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer unterliegen.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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