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Speditionsvertrag

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Ein Speditionsvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Spediteur verpflichtet, gewerbsmäßig den Transport von Gütern im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Versenders zu organisieren (§ 453 HGB). Er beauftragt dafür einen oder mehrere Frachtführer, führt den Transport aber normalerweise nicht selbst durch. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 231)


Beispiel: Ein Unternehmen möchte Waren nach Berlin versenden und beauftragt einen Spediteur. Der Spediteur wählt ein Transportunternehmen aus und schließt mit diesem einen Frachtvertrag ab. Die Transportkosten trägt das beauftragende Unternehmen, während der Spediteur die Versendung organisiert.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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