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Sparvertrag

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein Sparvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem Kunden und einem Kreditinstitut über die Anlage von Spareinlagen. Er kommt in der Regel mit der ersten Einzahlung und der Aushändigung des Sparbuchs oder einer entsprechenden Sparurkunde zustande. Im Sparvertrag werden unter anderem die Verzinsung, Kündigungsfristen sowie Regelungen zur Sicherung des Sparguthabens festgelegt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 576 f.)


Beispiel: Eine Kundin eröffnet bei ihrer Bank ein Sparkonto und zahlt 1.000 Euro ein. Sie erhält ein Sparbuch, in dem die Bedingungen der Geldanlage, wie Zinssatz und Kündigungsfrist, geregelt sind. Mit der Einzahlung und der Ausstellung des Sparbuchs ist der Sparvertrag zustande gekommen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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