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Sparer-Pauschbetrag

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden). Kapitalerträge bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei, ein zusätzlicher Abzug tatsächlicher Werbungskosten ist nicht möglich. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 183)


Beispiel: Erzielt eine Person 500 € Zinsen im Jahr, bleiben diese vollständig steuerfrei, da sie unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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