Sparer-Freibetrag
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Der Sparer-Freibetrag war ein Steuerfreibetrag für Kapitalerträge (z. B. Zinsen und Dividenden). Er wurde 2009 durch den Sparer-Pauschbetrag ersetzt, der Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei stellt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 183)
Beispiel: Erzielt eine Person 700 € Zinsen im Jahr, bleiben diese innerhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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