Sozialstaatsprinzip
Das Sozialstaatsprinzip ist ein im Grundgesetz verankerter Grundsatz, nach dem der Staat für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sorgen soll. Es verpflichtet den Staat, gesellschaftliche Ungleichheiten auszugleichen und seinen Bürgern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Das Sozialstaatsprinzip dient dabei als Leitlinie für Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 572)
Beispiel: Die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und soziale Unterstützungsleistungen wie das Bürgergeld sind Ausdruck des Sozialstaatsprinzips, da sie Menschen in wirtschaftlichen oder sozialen Notlagen absichern.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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