Sozialstaat
- Andreas Armster

- 6. Nov.
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Der Sozialstaat ist ein Grundprinzip des deutschen Staates (Art. 20 GG), nach dem der Staat für soziale Sicherheit und Gerechtigkeit sorgen muss. Er soll allen Bürgern ein menschenwürdiges Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten – etwa durch Sozialhilfe, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung oder andere Unterstützungsleistungen. (vgl. Adam 2023, S. 210 ff.)
Beispiel: Das Hartz-IV-Urteil von 2010 zeigt den Sozialstaat in der Praxis. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Staat, die Regelsätze so festzulegen, dass sie das Existenzminimum sichern.
Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS


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