Sozialplan
Ein Sozialplan ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, die festlegt, wie wirtschaftliche Nachteile für Arbeitnehmer – z. B. bei Betriebsänderungen wie Schließungen oder Personalabbau – durch Abfindungen, Zuschüsse oder andere Leistungen ausgeglichen oder gemildert werden. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 616 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen schließt eine Produktionsabteilung. Im Sozialplan wird vereinbart, dass betroffene Mitarbeiter je nach Betriebszugehörigkeit eine Abfindung erhalten, ältere Arbeitnehmer früher in Rente gehen können und Fortbildungen für einen Berufswechsel finanziert werden.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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