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Sozialordnung

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Sozialordnung bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen und institutionellen Regelungen, die das soziale Zusammenleben in einer Gesellschaft gestalten. Sie umfasst insbesondere die sozialen Sicherungssysteme, den Arbeitnehmerschutz sowie Maßnahmen des sozialen Ausgleichs und der Chancengleichheit. Ziel der Sozialordnung ist es, soziale Sicherheit zu gewährleisten und die Lebensbedingungen der Bürger zu schützen und zu verbessern. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 563 ff.)


Beispiel: Die gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung sind Bestandteile der Sozialordnung. Sie sorgen dafür, dass Bürger bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter finanziell abgesichert sind.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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