Sozialkosten
- Andreas Armster

- vor 5 Tagen
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Sozialkosten sind Personalzusatzkosten, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern anfallen. Sie können gesetzlich vorgeschrieben sein (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung), tariflich vereinbart sein (z. B. tarifliche Zuschüsse) oder freiwillig vom Unternehmen geleistet werden (z. B. betriebliche Altersvorsorge). In der Kostenrechnung werden sie meist prozentual auf Löhne und Gehälter zugeschlagen und als Gemeinkosten verrechnet. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 86 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen zahlt einem Mitarbeiter 3.000 € Monatsgehalt. Zusätzlich fallen 900 € Sozialkosten an, z. B. Arbeitgeberanteile zur Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie tarifliche Zuschüsse. Diese 900 € können nicht direkt einem Produkt zugeordnet werden und werden daher als Sozialkosten in der Kostenstellenrechnung als Gemeinkosten erfasst und prozentual auf alle Mitarbeitenden bzw. Bereiche verteilt.
Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag


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