Sozialhilfe
- Andreas Armster

- vor 5 Tagen
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Sozialhilfe ist eine staatliche Unterstützungsleistung nach dem Fürsorgeprinzip, die subsidiär als soziales Fangnetz greift, wenn Menschen ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können und keine anderen Sozialleistungen oder unterhaltspflichtigen Angehörigen zur Verfügung stehen. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 112 f.)
Beispiel: Eine alleinstehende Person ohne Einkommen und ohne Anspruch auf andere Sozialleistungen erhält Sozialhilfe, um grundlegende Lebensbedürfnisse wie Wohnen und Nahrung zu decken.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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