Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine besondere Gerichtsbarkeit, die für Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts zuständig ist. Sie gewährleistet den Rechtsschutz der Bürger gegenüber Entscheidungen von Sozialbehörden. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Verfahren aus den Bereichen Sozialversicherung, Arbeitsförderung, Kindergeld und Kriegsopferversorgung. Die Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig aufgebaut und umfasst die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte sowie das Bundessozialgericht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 560)
Beispiel: Wird einem Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld zu Unrecht verweigert und sein Widerspruch von der zuständigen Behörde abgelehnt, kann er Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung der Behörde und entscheidet über den Anspruch des Betroffenen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




Kommentare