Sozialgeld
Das Sozialgeld ist eine staatliche Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Es wird Personen gewährt, die selbst nicht erwerbsfähig sind, aber mit einer erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Das Sozialgeld dient der Sicherung des Lebensunterhalts, wenn kein ausreichender Anspruch auf andere Sozialleistungen besteht. Eigenes Einkommen und Vermögen werden dabei angerechnet. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 559 f.)
Beispiel: Ein erwerbsfähiger Vater bezieht Bürgergeld und lebt mit seinem zehnjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Da das Kind nicht erwerbsfähig ist und seinen Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, erhält es Sozialgeld zur Deckung seines Bedarfs.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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