Sozialer Nutzen
Aktualisiert: 9. Okt.
Sozialer Nutzen bezeichnet Vorteile bzw. Erträge, die durch ein Unternehmen verursacht werden, aber nicht als betriebswirtschaftliche Leistungen gelten. Dazu zählen beispielsweise Wissen, das durch Ausbildungsmaßnahmen und Fortbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens genutzt wird, die Schaffung allgemeiner Infrastruktur oder die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der soziale Nutzen kann in einer Kosten-Nutzen-Analyse berücksichtigt werden. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 219)
Beispiel: Ein Unternehmen bildet jährlich 20 Auszubildende aus. Einige arbeiten nach ihrer Ausbildung bei anderen Unternehmen und nutzen dort ihr erworbenes Wissen. Der daraus entstehende Nutzen für die Gesellschaft ist sozialer Nutzen, auch wenn er keine betriebswirtschaftliche Leistung des ausbildenden Unternehmens darstellt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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