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Sozialeinrichtungen

22. Juli
1 Min. Lesezeit

Sozialeinrichtungen sind betriebliche Einrichtungen, die dem sozialen Wohl der Arbeitnehmer dienen. Dazu gehören beispielsweise Werkskantinen, Sportanlagen, Bibliotheken, Kindergärten oder Fortbildungseinrichtungen. Ihre Einführung und Ausgestaltung unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, der unter anderem bei der Nutzung, den Öffnungszeiten und den Grundsätzen der Verwaltung mitentscheiden kann. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 557)


Beispiel: Ein Unternehmen richtet eine Betriebskantine für seine Beschäftigten ein. Der Betriebsrat wirkt bei der Festlegung der Öffnungszeiten und der Kantinenpreise mit, um die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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