Soziale Sicherung
- Andreas Armster
- 6. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Die soziale Sicherung schützt Menschen in Lebenslagen, die sie nicht allein bewältigen können – etwa bei Krankheit, Alter, Arbeitslosigkeit oder Unfällen – durch gesetzlich geregelte Sozialversicherungen. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 116)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird krank und kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Dank der gesetzlichen Krankenversicherung erhält er weiterhin Lohnfortzahlung und wird medizinisch versorgt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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