Soziale Auswahl
Die soziale Auswahl ist die gesetzlich vorgeschriebene Auswahlentscheidung des Arbeitgebers bei betriebsbedingten Kündigungen. Sind mehrere Arbeitnehmer von einer Kündigung betroffen, muss der Arbeitgeber soziale Kriterien berücksichtigen, um zu bestimmen, wem gekündigt werden darf. Zu diesen Kriterien gehören insbesondere das Lebensalter, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten (z. B. Kinder) und gegebenenfalls die wirtschaftliche Situation des Arbeitnehmers. Werden diese sozialen Gesichtspunkte nicht ausreichend beachtet, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 554)
Beispiel: Ein Unternehmen muss aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine von zwei vergleichbaren Stellen abbauen. Arbeitnehmer A ist 58 Jahre alt, seit 25 Jahren im Betrieb beschäftigt und hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder. Arbeitnehmer B ist 28 Jahre alt, seit zwei Jahren im Unternehmen tätig und hat keine Unterhaltspflichten. Im Rahmen der sozialen Auswahl ist Arbeitnehmer A sozial stärker schutzwürdig, sodass die Kündigung in der Regel Arbeitnehmer B treffen würde.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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