Sozialauswahl
- Andreas Armster

- 13. Aug. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Die Sozialauswahl ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen, um zu bestimmen, welcher Mitarbeiter am wenigsten sozial schutzwürdig ist. Dabei werden nur vergleichbare Arbeitnehmer berücksichtigt und anhand von Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung bewertet. Ziel ist es, die sozial schutzbedürftigeren Beschäftigten möglichst zu behalten. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 604 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen muss aus wirtschaftlichen Gründen zwei von fünf Lagerhelfern entlassen. Da alle die gleiche Tätigkeit ausüben, sind sie vergleichbar und fallen in die Sozialauswahl. Bei der Prüfung stellt sich heraus, dass Herr A 55 Jahre alt ist, seit 25 Jahren im Betrieb arbeitet, zwei unterhaltspflichtige Kinder hat und keine Schwerbehinderung vorliegt. Herr B ist hingegen 28 Jahre alt, seit drei Jahren im Unternehmen tätig, hat keine Kinder und keine Schwerbehinderung. Da Herr B deutlich jünger ist, eine kürzere Betriebszugehörigkeit hat und keine Unterhaltspflichten bestehen, gilt er als am wenigsten sozial schutzwürdig und wird daher eher für die Kündigung ausgewählt.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



Kommentare