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Sonstige Leistungen

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Sonstige Leistungen sind im Umsatzsteuerrecht alle Leistungen, die keine Lieferungen sind. Sie bestehen meist in einer Dienstleistung, einem Dulden oder Unterlassen und werden gegen Entgelt erbracht. (vgl. Puke 2023, S. 244 f.)


Beispiel: Ein Steuerberater erstellt für einen Mandanten die Steuererklärung. Da keine Ware geliefert, sondern eine Dienstleistung erbracht wird, handelt es sich um eine sonstige Leistung.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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