Sonstige Bezüge
Sonstige Bezüge sind einmalige oder unregelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Dazu zählen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen oder Abfindungen. (vgl. Puke 2023, S. 244)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält neben seinem monatlichen Gehalt im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.000 €. Dieses Weihnachtsgeld gilt als sonstiger Bezug und wird nach den besonderen lohnsteuerlichen Vorschriften besteuert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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