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Sonstige Bezüge

13. Juli
1 Min. Lesezeit

Sonstige Bezüge sind einmalige oder unregelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers, die nicht zum laufenden Arbeitslohn gehören. Dazu zählen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen oder Abfindungen. (vgl. Puke 2023, S. 244)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält neben seinem monatlichen Gehalt im Dezember ein Weihnachtsgeld von 2.000 €. Dieses Weihnachtsgeld gilt als sonstiger Bezug und wird nach den besonderen lohnsteuerlichen Vorschriften besteuert.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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