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Sondervermögen des Bundes

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Sondervermögen des Bundes sind Vermögensmassen des Bundes, die organisatorisch und verwaltungsmäßig vom übrigen Bundesvermögen getrennt geführt werden. Sie dienen der Finanzierung bestimmter staatlicher Aufgaben und werden gesondert verwaltet. Das Vermögen gehört zwar dem Bund, ist jedoch für einen bestimmten Zweck reserviert und unterliegt besonderen Regelungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 554)


Beispiel: Das ERP-Sondervermögen wird zur Förderung von Unternehmen, insbesondere des Mittelstands, eingesetzt. Aus diesem Sondervermögen können beispielsweise zinsgünstige Kredite für Existenzgründer oder kleine und mittlere Unternehmen finanziert werden.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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