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Sondervermögen der öffentlichen Hand

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Sondervermögen der öffentlichen Hand sind Vermögensteile von Bund, Ländern oder Gemeinden, die organisatorisch und finanziell vom übrigen öffentlichen Vermögen getrennt verwaltet werden. Sie werden für bestimmte öffentliche Aufgaben eingerichtet und unterliegen eigenen Haushalts- und Verwaltungsregelungen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 554)


Beispiel: Ein Bundesland richtet ein Sondervermögen für den Bau und die Sanierung von Schulen ein. Die dafür bereitgestellten finanziellen Mittel werden getrennt vom allgemeinen Landeshaushalt verwaltet und ausschließlich für Bildungsinvestitionen verwendet.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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