Sondervermögen
- Andreas Armster

- 5. Nov.
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Sondervermögen sind rechtlich verselbstständigte Teile des Bundesvermögens oder Landesvermögens, die außerhalb des normalen Haushalts geführt werden. Sie dienen der Finanzierung bestimmter, gesetzlich festgelegter Aufgaben und haften nur mit ihrem eigenen Vermögen. (vgl. Adam 2023, S. 127 ff.)
Beispiel: Der Energiefonds und Klimafonds (EKF) ist ein Sondervermögen des Bundes, das Projekte zur Erreichung der Klima- und Energieziele finanziert.
Adam, H. (2023): Wirtschaftspolitik. Eine Einführung. Wiesbaden: Springer VS


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