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Sondervergütungen

22. Apr.
1 Min. Lesezeit

Sondervergütungen (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) sind Zahlungen einer Personengesellschaft an ihre Gesellschafter für Leistungen, Darlehen oder die Überlassung von Wirtschaftsgütern. Sie zählen steuerlich zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters, zusätzlich zu seinem Gewinnanteil. (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 59)


Beispiel: Gesellschafter A vermietet ein Gebäude an seine eigene OHG und erhält dafür monatlich 1.000 € Miete. Diese Miete ist eine Sondervergütung (§ 15 EStG) und zählt zu seinen gewerblichen Einkünften.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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