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Sonderschichten

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Sonderschichten sind vorübergehende zusätzliche oder verlängerte Arbeitsschichten, durch die die betriebliche Arbeitszeit zeitweise erhöht wird. Sie werden beispielsweise eingeführt, um einen erhöhten Arbeitsanfall zu bewältigen. Die Einführung von Sonderschichten unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 553)


Beispiel: Ein Unternehmen erhält einen großen Auftrag, der kurzfristig fertiggestellt werden muss. Deshalb werden für zwei Wochen zusätzliche Samstagsschichten eingeführt. Der Betriebsrat muss der Einführung dieser Sonderschichten zustimmen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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