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Sonderposten mit Rücklageanteil

6. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil ist ein Posten auf der Passivseite der Bilanz, der sich aus unversteuerten Rücklagen und steuerrechtlichen Sonderabschreibungen zusammensetzt. Nach den Vorschriften des BilMoG wird dieser Posten nicht mehr bilanziert. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 218)


Beispiel: Ein Unternehmen hat vor Einführung des BilMoG eine steuerrechtliche Sonderabschreibung vorgenommen und dadurch einen Sonderposten mit Rücklageanteil von 50.000 € gebildet. Dieser Betrag wurde auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen. Nach den BilMoG-Regelungen wird ein solcher Sonderposten nicht mehr neu gebildet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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