Sonderkündigungsschutz
- Andreas Armster

- 13. Aug. 2025
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Sonderkündigungsschutz bedeutet, dass bestimmte Arbeitnehmergruppen – wie z. B. Schwangere, Beschäftigte in Elternzeit, Schwerbehinderte, Auszubildende oder Betriebsratsmitglieder – einen besonderen rechtlichen Schutz vor Kündigungen genießen. Dieser Schutz geht über den allgemeinen Kündigungsschutz hinaus und kann z. B. bedeuten, dass eine Kündigung nur mit Zustimmung einer Behörde oder gar nicht während eines bestimmten Zeitraums zulässig ist. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 605 f.)
Beispiel: Eine Arbeitnehmerin ist im fünften Monat schwanger. Ihr Arbeitgeber darf ihr während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt nicht kündigen – selbst bei betrieblichen Schwierigkeiten. Eine Kündigung wäre nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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