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Sondergemeinkosten

6. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Sondergemeinkosten sind Kostenarten, die aus verfahrenstechnischen Gründen gesondert erfasst werden und für mehrere Produkte entstehen. Dazu gehören beispielsweise Kosten für auftragsspezifische Werkzeuge, Konstruktionsmodelle, Lizenzen, Versandverpackungen oder Ausgangsfrachten. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 218)


Beispiel: Ein Unternehmen fertigt mehrere Produkte und verwendet dafür eine spezielle Lizenz, die 6.000 € kostet. Da die Lizenz mehreren Produkten dient und nicht direkt einem einzelnen Produkt zugeordnet wird, werden die 6.000 € als Sondergemeinkosten erfasst und auf die betreffenden Produkte verteilt.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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