Sonderbetriebsvermögen
Das Sonderbetriebsvermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehören, aber dem Betrieb der Gesellschaft dienen. Man unterscheidet Sonderbetriebsvermögen I (z. B. an die Gesellschaft vermietete Wirtschaftsgüter) und Sonderbetriebsvermögen II (z. B. Wirtschaftsgüter oder Darlehen, die der Finanzierung oder Stärkung der Beteiligung dienen). (vgl. Puke 2023, S. 242 f.)
Beispiel: Ein Gesellschafter besitzt ein Lagergebäude, das er seiner OHG zur Nutzung überlässt. Das Gebäude gehört ihm privat, wird aber als Sonderbetriebsvermögen I behandelt, da es dem Betrieb der Personengesellschaft dient.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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