top of page
Das Bild zeigt einen Werbebanner von Amazon.

Sonderausgaben-Pauschbetrag

Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, der bei der Einkommensteuer automatisch für bestimmte Sonderausgaben berücksichtigt wird, wenn keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 182)


Beispiel: Eine alleinstehende Person hat 20 € Sonderausgaben (z. B. Spenden). Da diese unter dem Sonderausgaben-Pauschbetrag liegen, wird automatisch der Pauschbetrag angesetzt, ohne dass höhere Ausgaben nachgewiesen werden müssen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Kommentare


bottom of page