Sonderausgaben-Pauschbetrag
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, der bei der Einkommensteuer automatisch für bestimmte Sonderausgaben berücksichtigt wird, wenn keine höheren tatsächlichen Aufwendungen nachgewiesen werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 182)
Beispiel: Eine alleinstehende Person hat 20 € Sonderausgaben (z. B. Spenden). Da diese unter dem Sonderausgaben-Pauschbetrag liegen, wird automatisch der Pauschbetrag angesetzt, ohne dass höhere Ausgaben nachgewiesen werden müssen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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