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Sonderabgaben

Sonderabgaben sind Abgaben, die nur von einer bestimmten Gruppe erhoben werden und dieser Gruppe oder einem bestimmten Zweck wieder zugutekommen. Sie dienen nicht der allgemeinen Staatsfinanzierung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 179)


Beispiel: Arbeitgeber, die zu wenige schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Mittel werden zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen verwendet.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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