Solvency II
Solvency II ist ein europäisches Versicherungsaufsichtsrecht, das sicherstellen soll, dass Versicherungsunternehmen genügend Eigenmittel besitzen, um ihre Versicherungsverträge auch langfristig erfüllen zu können. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)
Beispiel: Eine Versicherung hat mögliche Verpflichtungen von 100 Mio. € gegenüber ihren Kunden. Nach den Solvency-II-Vorgaben muss sie dafür ausreichend Eigenmittel vorhalten, damit sie auch bei unerwartet hohen Schäden weiterhin ihre Leistungen zahlen kann.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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