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Solvency II

15. Sept.
1 Min. Lesezeit

Solvency II ist ein europäisches Versicherungsaufsichtsrecht, das sicherstellen soll, dass Versicherungsunternehmen genügend Eigenmittel besitzen, um ihre Versicherungsverträge auch langfristig erfüllen zu können. (vgl. Schneck 2018, S. 875 ff.)


Beispiel: Eine Versicherung hat mögliche Verpflichtungen von 100 Mio. € gegenüber ihren Kunden. Nach den Solvency-II-Vorgaben muss sie dafür ausreichend Eigenmittel vorhalten, damit sie auch bei unerwartet hohen Schäden weiterhin ihre Leistungen zahlen kann.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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