Sollzinssatzprinzip
Das Sollzinssatzprinzip besagt, dass bei der Investitionsbewertung die bonitätsabhängigen Sollzinssätze des Unternehmens verwendet werden. Dabei werden sowohl Kapitalbedarfe als auch Kapitalüberschüsse der Investition mit diesen Zinssätzen bewertet, da Kapitalbedarfe am Markt refinanziert und Überschüsse in der gleichen Bonitätsklasse oder im Unternehmen selbst angelegt werden. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 135)
Beispiel: Ein Unternehmen plant eine Investition von 100.000 €, die in zwei Jahren 120.000 € einbringen soll. Der bonitätsabhängige Sollzinssatz des Unternehmens beträgt 10 %. Mit dem Sollzinssatzprinzip wird der zukünftige Überschuss auf den heutigen Wert abgezinst: 120.000 € ÷ (1 + 0,10)² = 99.174 €. Der Kapitalwert der Investition beträgt damit etwa –826 €, und die Investition wäre knapp unrentabel, wenn nur dieser Zinssatz betrachtet wird.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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