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Sollversteuerung

12. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Sollversteuerung ist das Regelfall der Umsatzbesteuerung. Dabei entsteht die Umsatzsteuer bereits mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung, unabhängig davon, wann der Kunde die Rechnung bezahlt. Maßgeblich sind also die vereinbarten Entgelte. (vgl. Puke 2023, S. 240)


Beispiel: Ein Unternehmen liefert am 10. März Waren im Wert von 5.000 € zzgl. Umsatzsteuer. Der Kunde bezahlt die Rechnung erst im Mai. Die Umsatzsteuer muss das Unternehmen dennoch bereits in der Umsatzsteuervoranmeldung für März an das Finanzamt abführen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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