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Sollsteuern

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Sollsteuern sind Steuern, die auf Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, unabhängig davon, ob diese tatsächlich Erträge erwirtschaften. Sie beruhen auf einem unterstellten Ertrag. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 179)


Beispiel: Für ein ungenutztes Grundstück fällt Grundsteuer an, auch wenn es keine Einnahmen erzielt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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