Sollsteuern
Sollsteuern sind Steuern, die auf Vermögens- oder Kapitalbestände erhoben werden, unabhängig davon, ob diese tatsächlich Erträge erwirtschaften. Sie beruhen auf einem unterstellten Ertrag. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 179)
Beispiel: Für ein ungenutztes Grundstück fällt Grundsteuer an, auch wenn es keine Einnahmen erzielt.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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