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Sollertragsbesteuerung

22. Juni
1 Min. Lesezeit

Die Sollertragsbesteuerung besteuert Vermögen oder Kapital auf Grundlage eines unterstellten (erwarteten) Ertrags, auch wenn tatsächlich kein oder nur ein geringer Ertrag erzielt wird. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 179)


Beispiel: Ein ungenutztes landwirtschaftliches Grundstück wird besteuert, weil angenommen wird, dass es Erträge erwirtschaften könnte; auch wenn es tatsächlich brachliegt.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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