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Solidaritätsprinzip

23. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Solidaritätsprinzip ist der Grundsatz, dass Menschen innerhalb einer Gemeinschaft füreinander einstehen und gemeinsam Verantwortung tragen. Im Bereich der Sozialversicherung bedeutet es, dass alle Versicherten durch ihre Beiträge gemeinsam die finanziellen Risiken einzelner Mitglieder tragen. Die Höhe der Leistungen richtet sich dabei nicht ausschließlich nach den eingezahlten Beiträgen, sondern auch nach dem individuellen Bedarf. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 553)


Beispiel: In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen alle Versicherten Beiträge ein. Wird eine versicherte Person schwer krank und benötigt eine kostspielige Behandlung, werden die Kosten von der Solidargemeinschaft der Versicherten getragen. Dadurch werden soziale Risiken gemeinsam abgesichert.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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