Software bezeichnet die immateriellen Bestandteile eines Computersystems, also Programme und Anwendungen, die auf der Hardware ausgeführt werden. Sie legt die Funktionen und Abläufe fest, während die Hardware diese Anweisungen umsetzt. Es gibt zwei Hauptkategorien: Systemsoftware, die grundlegende Funktionen des Computers steuert, wie beispielsweise Betriebssysteme (Windows, macOS) und Treiber, sowie Anwendungssoftware, die spezielle Aufgaben erfüllt, wie Textverarbeitungsprogramme (Word), Grafikbearbeitung (Photoshop) oder Webbrowser (Chrome). Ohne Software kann Hardware keine nützlichen Aufgaben ausführen. (vgl. Heinzl/Mädche/Riedl 2024, S. 174)
Beispiele: Microsoft Windows, Google Chrome, Adobe Photoshop, Minecraft, Linux
Heinzl, A.; Mädche, A.; Riedl, R. (2024): Wirtschaftsinformatik. Einführung und Grundlegung. 5. Auflage. Berlin: Springer Gabler
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