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Sitztheorie

Die Sitztheorie besagt, dass Unternehmen früher an das deutsche Mitbestimmungsrecht gebunden waren, wenn sie ihren Sitz in Deutschland hatten. Heute können Firmen ihre Rechtsform im Ausland wählen und trotzdem in Deutschland tätig sein, wodurch sie die deutschen Mitbestimmungsvorschriften umgehen können. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 136 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen gründet sich als britische Limited (Ltd.) und verlegt seinen Sitz nach Deutschland. Dadurch kann es das deutsche Mitbestimmungsrecht umgehen, weil die Ltd. nicht den deutschen Mitbestimmungsgesetzen unterliegt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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