Singularinstanz
Eine Singularinstanz ist eine Instanz, die aus einer einzelnen Person besteht und allein über fachliche und disziplinarische Entscheidungsbefugnissen und Weisungsbefugnisse verfügt. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 253)
Beispiel: Der Abteilungsleiter einer Personalabteilung trifft allein Entscheidungen über Arbeitsaufgaben, Urlaubsanträge und Leistungsbeurteilungen seiner Mitarbeiter.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag




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