Signalwirkungen
- Andreas Armster

- 22. Juni
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Signalwirkungen sind Verhaltensänderungen von Unternehmen oder Haushalten bereits vor dem Inkrafttreten einer Steueränderung, um Steuern zu vermeiden oder zu senken. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 177 f.)
Beispiel: Verbraucher kaufen Autos noch vor einer angekündigten Mehrwertsteuererhöhung, um die höhere Steuer zu vermeiden.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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