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Sicherungszession

6. Jan.
1 Min. Lesezeit

Sicherungszession bezeichnet eine Abtretung von Forderungen oder Rechten durch den Kreditnehmer an den Kreditgeber als Sicherheit, wobei der Kreditgeber die Forderungen nur zum Sicherungszweck nutzen darf. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 308 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen tritt seine Kundenforderungen an die Bank ab, damit diese als Sicherheit für einen gewährten Kredit dienen.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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