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Sicherungsklausel

6. Jan.
1 Min. Lesezeit

Eine Sicherungsklausel ist eine vertragliche Verpflichtung des Schuldners, sein Vermögen während der Kreditlaufzeit nicht zum Nachteil des Kreditgebers zu verändern, um dessen Interessen zu schützen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 306 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen darf während eines Bankkredits keine weiteren Grundschulden auf seine Immobilie eintragen, ohne Zustimmung der Bank.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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