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Sicherungshypothek

Eine Sicherungshypothek ist eine Buchhypothek, die zur Sicherung einer bestehenden Forderung dient. Sie ist akzessorisch, das heißt, der Gläubiger muss vor Ausübung seines Pfandrechts die Höhe der Forderung nachweisen. Ein Hypothekenbrief wird dabei nicht ausgestellt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 311 ff.)


Beispiel: Eine Bank sichert ein Darlehen an einen Grundstückseigentümer mit einer Sicherungshypothek ab. Wenn der Schuldner nicht zahlt, kann die Bank das Grundstück verwerten, muss aber vorher die genaue Forderungshöhe nachweisen.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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