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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung ist eine Kreditsicherheit, bei der ein Darlehensnehmer seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen Dritte an den Darlehensgeber abtritt, damit dieser im Fall der Nichtzahlung auf diese Forderungen zugreifen kann. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 378; 409 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmer nimmt bei einer Bank einen Kredit auf und tritt zur Sicherheit seine Forderungen aus Kundenrechnungen an die Bank ab. Zahlt ein Kunde seine Rechnung nicht an den Unternehmer, kann die Bank direkt vom Kunden die Zahlung verlangen.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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